Die Ausbildung kann grundsätzliche jeder beginnen und damit auch die Prüfung ablegen. Nachdem man die Prüfung bestanden hat, beantragt man bei der dafür verantwortlichen regionalen Behörde den Jagdschein.

• Jagdkurs
• Mindestalter
• Staatsbürgerschaft
• Zuverlässigkeit
• Körperliche Eignung
• Jagdhaftpflichtversicherung
• Jagdprüfungszeugnis

In den meisten Bundesländern ist die Teilnahme an einem Jagdkurs obligatorisch, um sich für die Jägerprüfung qualifizieren zu können. Es existieren jedoch Ausnahmen in einigen Bundesländern, wo ein solcher Kurs nicht zwingend für die Zulassung zur Prüfung erforderlich ist. Aktuell zählen Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zu diesen Ausnahmen. In diesen Fällen kann es jedoch notwendig sein, separate Nachweise über den sicheren Umgang mit Waffen und Schießfertigkeiten vorzulegen. Solltest du in Erwägung ziehen, auf einen Lehrgang zu verzichten, ist es ratsam, sich eingehend mit den spezifischen Regelungen des Jagdgesetzes deines Bundeslandes auseinanderzusetzen.

Mindestalter

In Deutschland beträgt das erforderliche Mindestalter für den Erwerb des Jugendjagdscheins 16 Jahre und für den regulären Jagdschein 18 Jahre. Bis zur Volljährigkeit des Inhabers ist der Jugendjagdschein mit bestimmten Beschränkungen verbunden. Einen Jagdkurs kann man mit 15 Jahren belegen.

Staatsbürgerschaft

Um einen deutschen Jagdschein zu erwerben, ist es erforderlich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Als Alternative besteht die Option, einen Jagdschein für Nicht-Staatsangehörige zu beantragen. Des weiteren ist eine Voraussetzung, dass du mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen kannst.

Zuverlässigkeit

Der Erwerb eines Jagdscheins berechtigt zum Kauf von Waffen, was das besondere Interesse des Gesetzgebers an der Zuverlässigkeit der Antragsteller begründet. Eine grundlegende Anforderung für die Erteilung eines Jagdscheins ist daher die nachgewiesene Zuverlässigkeit der Bewerber.

Schon bei der Anmeldung zur Jägerprüfung wird überprüft, ob Vorstrafen vorliegen oder aktuelle Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Antragsteller laufen. Beides disqualifiziert in der Regel für den Erhalt eines Jagdscheins.

Gemäß §17 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) wird Personen die erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen, wenn anzunehmen ist, dass sie:

• Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden,
• mit Waffen oder Munition nicht sorgfältig oder fachgerecht umgehen oder diese nicht sicher aufbewahren,
• Waffen oder Munition an Unberechtigte weitergeben.

Die Zuverlässigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für den Jagdschein. Zudem ist ein makelloses Führungszeugnis erforderlich, da laut BJagdG §17 Absatz 4 der Jagdschein nicht erteilt wird bei:

• Verurteilungen zu Freiheits-, Jugendstrafen oder Geldstrafen von mindestens 60 Tagessätzen bzw. mindestens zwei geringeren Geldstrafen,
• Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen, die den Missbrauch von Waffen und Munition nahelegen,
• fahrlässigen Straftaten im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff,
• Straftaten gegen jagd-, tierschutz-, naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Sprengstoffgesetz.

Personen, die geschäftsunfähig sind, psychische Erkrankungen, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit aufweisen, werden ebenfalls als nicht zuverlässig angesehen und sind somit nicht jagdscheinberechtigt.

Körperliche Eignung

Eine wesentliche Bedingung für die Erteilung des Jagdscheins ist die körperliche Tauglichkeit. Obwohl diese Anforderung zunächst unpräzise erscheinen mag, bezieht sie sich konkret auf erhebliche körperliche Beeinträchtigungen, die eine sichere Jagdausübung mit Waffen unmöglich machen würden. Beispielsweise könnte eine ausgeprägte Sehbehinderung nach Beurteilung der zuständigen Behörde dazu führen, dass die erforderliche körperliche Tauglichkeit als nicht gegeben angesehen wird und somit der Antrag auf einen Jagdschein abgelehnt wird. Die Feststellung der körperlichen Eignung ist somit eine der Grundvoraussetzungen für den Erhalt eines Jagdscheins.

Jagdhaftpflichtversicherung

Bei der Einreichung des Antrags für einen Jagdschein muss gleichzeitig ein Beleg für den Abschluss einer adäquaten Jagdhaftpflichtversicherung vorgelegt werden, die mindestens eine Deckungssumme von 50.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden umfasst. Diesen Nachweis stellt in der Regel die Versicherungsgesellschaft unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Verfügung.

Jägerprüfungszeugnis

Das Bestehen der Jägerprüfung ist eine essenzielle Bedingung für die Ausstellung eines Jagdscheins. Das Prüfungszeugnis muss dementsprechend bei der Antragstellung vorgelegt werden.